29.07.15 01:37 Alter: 8 Jahre

Die Frauenfeindlichkeit der GegnerInnen des Betreuungsgeldes

Rubrik: Glossen und Kommentare

Die Frauenfeindlichkeit der GegnerInnen des Betreuungsgeldes

Sie haben sich nicht verlesen, hier geht es um das Frauenbild derjenigen, die seit Monaten nun schon gegen das Betreuungsgeld zu Felde ziehen und sich dabei das Frauenemanzipation berufen. Diese PolitikerInnen und JournalistInnen prangern an, dass das Betreuungsgeld Frauen an den Herd binden wolle, wodurch überkommene Rollenbilder zementiert würden. Und das soll nun frauenfeindlich sein? Ja, behaupte ich und möchte meine Auffassung begründen.

Betreuungsgeld würde an Eltern für etwas gezahlt, das sie nicht in Anspruch nehmen, heißt es. Kabarettisten konnte sich der Lacher und des Beifalls ihres Publikums sicher sein, wenn sie die Absurdität dieser Unterstützung glauben auf den Punkt gebracht zu haben, indem sie Kitas und Kultureinrichtungen vergleichen: „Das wäre, wie wenn man es sich vom Staat finanzieren ließe, dass man nicht in ein Museum oder Theater geht.“ „Ha, ha, ha!“

Eigentlich müssten diejenigen, die so etwas sagen oder schreiben, ausgelacht werden, hinkt ihr Vergleich doch auf allen vier Beinen. Sie betrachten das Thema ausschließlich aus der Sicht des Staates, sofern er beide Einrichtungen finanziert und nun auch noch die Nicht-Inanspruchnahme der ersteren. Aber immer dann, wenn man bei einem Thema nur eine Perspektive wählt und damit automatisch Wesentliches ausblendet, wird die Beurteilung falsch oder zumindest schief. So auch hier. Der entscheidende Punkt, die Kinderbetreuung, wird völlig ausgeblendet. Und das, obwohl doch die Befürworter des Betreuungsgeldes, in erster Linie die CSU, nicht müde wurde, auf ihr Banner zu schreiben, Familien sollten wählen dürfen, wo ihre Kleinkinder betreut werden und von wem. Eher niedrig gehängt wird dabei, dass in jedem Fall die dafür geleistete Arbeit bezahlt werden sollte. Und das aus gutem Grund, denn wäre von Bezahlung die Rede, machten sich die Betreuungsgeld-BefürworterInnen lächerlich. 150 € im Monat? Wird der Mindestlohn von 8,50 € zugrunde gelegt, könnten davon ca. 3 Stunden auf 6 Tage verteilt bezahlt werden. Den Rest der Zeit, der Löwinnenanteil also, müsste unbezahlt geleistet werden. Das auszusprechen ist nicht einmal der CSU in den Sinn gekommen. Leicht könnten dann schlafende Hunde geweckt werden, die den Mindestlohn einfordern würden, indem sie vorrechnen, dass sich aus dem Betrag von 150 € ein Stundenlohn von weniger als 1 € ergäbe, wenn man einen 8 Stunden Tag, eine 5 Tage Woche und einen 4-wöchigen Monat zugrunde legt. Aber diese Rechnung wurde nicht aufgestellt. Selbst die GegnerInnen haben so getan, als könnte dieser lächerliche Betrag Frauen davon abhalten, einer Erwerbsarbeit nachzugehen, denn eine Erwerbsarbeit von 20 Wochenstunden einer 5-Tage Woche in einem 4-wöchigen Monat, würde einen Bruttolohn von 2 720 € monatlich einbringen.

Während die CSU ein finanzielles Interesse daran hat, die Geldfrage nicht zu stellen, scheinen auch ihre GegnerInnen nicht wirklich an einer finanziellen Besserstellung von Frauen interessiert zu sein. Betreuungsarbeit ist überwiegend Frauenarbeit, egal wo sie geleistet wird. Diese (angemessen) zu bezahlen, ist eine berechtigte Forderung, die deutlich leiser erklingt. Fordern doch auch diejenigen, die sich über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gefreut haben, nun nicht etwa, dass von dem künftig nicht mehr auszugebenden Betreuungsgeld Erzieherinnen höher eingruppiert werden sollen. Nein, vom Ausbau der Kitas ist die Rede, also mehr desgleichen, mehr professionelle Betreuungsarbeit zu denselben unbefriedigenden Bedingungen. Bestenfalls kann man/frau lesen, es sollten besser ausgebildete ErzieherInnen von dem nun vorhandenen Geld bezahlt werden. Mit anderen Worten: Das, was Erzieherinnen derzeit in Kitas leisten nicht nicht qualifiziert genug und das bei einer 2- bis 4-jährigen Ausbildungszeit.

Wenn es um Frauenarbeit geht, finden sich noch immer keine Mehrheiten, die für deren Bezahlung bzw. angemessene Bezahlung eintreten. Dem leisten auch die Gegnerinnen des Betreuungsgeldes Vorschub, indem sie von „Herdprämie“ sprechen. Unter einer Prämie definiert der Duden eine Sondervergütung für eine Arbeitsleistung, die über die festgesetzte Norm hinausgeht. Es geht also nicht um die Bezahlung der regulären Arbeit. Dass diese unbezahlt bleibt, ist offenbar Konsens. Auch verschwindet bei dem Ausdruck „Herdprämie“ die Person, die die Prämie erhalten soll. Der Herd dagegen tritt in Erscheinung, obwohl er ja nun keine Prämie erhält. Der Begriff vermittelt im günstigsten Fall eine Frau, die am Herd steht, nicht aber eine (oder ein Elternteil), die (das) mit einem Kleinkind pädagogisch wertvolle Spiele spielt oder Ähnliches.

Den Gipfel der Ignoranz von Frauenarbeit stellt ein gezeichneter Witz dar, der in der taz erschienen war: Eine Frau  mit stark geschminkten Lippen sitzt am Tisch und hält eine Zeitung in Händen. Ihrem Gegenüber teilt sie mit: „Das Betreuungsgeld wurde gekippt“. Vor ihr auf dem Tisch steht nicht nur eine gefüllte Kaffeetasse, sondern auch ein gefülltes Glas Sekt samt Flasche, sowie ein großes Stück Torte. Ihr gegenüber sitzt in einiger Entfernung vom Tisch ein Kind, das mit einem starken Tau vom Hals bis zu den Füßen umwickelt an seinen Kinderstuhl gefesselt ist. Für es steht nichts auf dem Tisch. „Darf ich dann wieder zurück in die KITA?“, will es wissen. Vermittelt wird: Die Frau gibt das Betreuungsgeld ausschließlich für sich aus, leistet sich Luxus. Das Kind dagegen, dem sie die zusätzliche Einnahme verdankt, geht im doppelten Sinn leer aus. Weder ist für es der Tisch gedeckt, noch wird ihm gute Betreuung in der Kita erlaubt, sobal die Möglichkeit bestand, selbst abzusahnen. Dazu fällt mir der alte Schlager von 1977 ein: „Das bisschen Haushalt macht sich von allein, sagt mein Mann.“ und das „Wanderlied einer Hausfrau“ von 1958, das damit endet, dass der Ehemann am Abend mit einer  Frau einen Spaziergang machen möchte, wozu sie keine Lust verspürt, weil sie bereits halbtot ist. Ihr Männelie schimpft daraufhin „Nun geh doch nicht so krumm, denn du sitzt doch hier den ganzen Tag bloß rum.“ So lange ist es her, dass darauf aufmerksam gemacht wurde, dass Hausarbeit, Kinderbetreuung und Pflege von Familienangehörigen zeit- und kraftraubende Arbeit sit.

 Offenbar ist es Feministinnen in den letzten circa 40 Jahren nicht gelungen zu vermitteln, dass Frauen mit kleinen Kindern, die zu deren Betreuung ihre Erwerbsarbeitszeit reduzieren, unbezahlte Arbeit leisten, mehr als ihre Partner und dass dies ein zentraler Aspekt von Frauendiskriminierung darstellt, der sich in Altersarmut niederschlägt. Auch ist es offenbar noch nicht durchgedrungen, dass das Bild der Frau und Mutter den jeweiligen wirtschaftlichen Gegebenheiten angepasst wird. Die hohe Vollzeiterwerbstätigkeit der DDR-Frauen wurde nach der Wende von ihren westlichen Kolleginnen nicht positiv aufgenommen, vielmehr galten Ossi-Frauen als Rabenmütter. PolitikerInnen sprachen von der unangemessen hohen Erwerbsneigung der Frauen im Osten und waren stolz, wenn sie diese haben zurückfahren und zudem durch Reduzierung der Kinderbetreuung ihre Kommunalhaushalte haben sanieren können. Heute bei angeblichem Arbeitskräftemangel dagegen gilt es als unangemessen, wenn Frauen nicht Vollzeit erwerbstätig sein wollen. Höhere Weihen verleihen sich die so Argumentierenden mit dem 1994 geänderten Grundgesetz, in dem die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern verankert ist. Damit ist in aller Regel die Anpassung von Frauen an Männer gemeint. Es sind also nicht nur Wirtschaftsinteressen, an denen sich das Frauenbild orientiert, sondern auch der männliche Lebensstil, der zum Vorbild erhoben wird – nicht etwa umgekehrt. Aber nicht die Tatsache, dass Frauen zeitlich weniger lange erwerbstätig sind, weil sie Haus- und Betreuungsarbeit leisten, ist das Problem, sondern dass sie dafür nicht bezahlt werden. Es wäre daher an der Zeit, die Nicht- bzw. Geringvergütung von Frauenarbeit an den Pranger zu stellen und den Finger auf diesen gesellschaftlichen Missstand zu legen. Dazu hat die Debatte um das Betreuungsgeld jedoch keinen Beitrag geleistet.

28.7.15